Recht auf Zugang zu Medien
„Mit dem Recht auf Bildung geht auch das Recht auf Zugang einher. Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention betont das Recht eines jeden Kindes auf einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zu (digitalen) Medien. Das heißt, jedes Kind sollte ausreichende Möglichkeiten bekommen, digitale Medien zu nutzen – und das unabhängig von seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, seinem sozialen Hintergrund, seinem Geschlecht oder anderer Faktoren.“
Schon allein dieses Recht macht die Frage überflüssig, ob Kinder mit digitalen Medien in Berührung kommen sollten oder nicht. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie wir ihnen diesen Zugang gewähren können.
Genau aus diesem Grund haben wir uns im Kindergarten für die Lern- und Medienwerkstatt entschieden. Seit Anfang November öffnet jeden Mittwoch in der Zeit von 9 bis 11 Uhr für die Vorschul- und die Mittelkinder die Lern- und Medienwerkstatt.
Wir möchten den Kindern zeigen, dass Tablet und Co. nicht nur zum reinen Konsumieren gedacht sind, sondern man die Medien auch in vielfältigerer Form zum „produzieren“ (Videos erstellen, digitales Daumenkino, Fotocollagen, etc.) nutzen kann. Auch eine Zeitreise in die Vergangenheit steht auf dem Programm. Die Kinder sollen auch an alte Medien, wie z.B. die Schreibmaschine, Walkman, usw. herangeführt werden. Hierbei erfahren sie, wie mit diesen Medien gearbeitet wurde.
Grundlage für die Lern- und Medienwerkstatt stellt die offene Arbeit dar. Das Experimentieren und Ausprobieren soll in der Lern- und Medienwerkstatt im Vordergrund stehen. Die Erzieher*innen stehen den Kindern als Begleitung und für die Hilfestellung immer zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Greskowiak und Frau Krengel gerne zur Verfügung.